Ärzte und Zahnärzte haben es in ihren Praxen mit besonderen Daten zu tun, die besonders schützenswert sind. Daher werden an ihre IT sehr hohe Anforderungen gestellt, die in § 75 b SGB V geregelt sind („Richtlinie zur IT-Sicherheit in der vertragsärztlichen und vertragszahnärztlichen Versorgung“).

Wenn die Anforderungen erfüllt sind, hat die Praxis schon einiges getan, um auch Cyberangriffe zu verhindern.

Der erste Versicherer berücksichtigt das in der Kalkulation, bietet professionelle Unterstützung an und übernimmt die Kosten für einen externen Kooperationspartner, der die Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen begleitet.

Für nähere Informationen und ein Angebot schreiben Sie mir einfach eine Mail an: info@cyberrisk-beratung.de

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